§ 2 Zweck
Zweck
des
Vereins
ist
eine
Organisationsform
zu
bieten,
die
es
ermöglicht,
bei
allen
kommunalen
Angelegenheiten
mitwirken
zu
können.
Zur
Verwirklichung
der
politischen
Mitarbeit
sind
bei
allen
kommunalen
Wahlen
(Gemeinderats-
und
Kreistagswahlen)
Persönlichkeiten
als
Kandidaten
zu
benennen,
die
in
den
betreffenden
Vertretungsorganen
die
Gewähr
bieten,
dass
sie
sachgerecht
und
ihrem
Gewissen
verpflichtet
zum
Wohle
der
Bürger
der
Gemeinden
und
des
Landkreises
Saalfeld/Rudolstadt
tätig
werden.
Die
Freie
Wählervereinigung
(FW)
verfolgt
ausschließlich
gemeinnützige
Zwecke.
Sie
erstrebt
keinen
Gewinn.
Spenden
dürfen
nur
zum
satzungsgemäßen
Zweck
verwendet
werden.
Die
Freie
Wählervereinigung
kann
einer überörtlichen, gleichgesinnten Vereinigung beitreten.